(1) Neutralität der Miterfolg GmbH, Geheimhaltungspflicht
Die Miterfolg GmbH führt Beratungen mit aller Sorgfalt und strikt neutral durch. Alle Berater sind auf die Miterfolg-Beratungsleitlinien, den Miterfolg-Beraterleitfaden sowie auch alle Mitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichtet.
(2) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Vergütungspflicht
Um den Beratungsauftrag ordnungsgemäß erfüllen zu können, benötigt die Miterfolg GmbH Unterlagen und Informationen. Der Auftraggeber wird deshalb alle für die Beratung wichtigen Auskünfte erteilen, die erforderlichen Unter lagen und Informationen zur Verfügung stellen und Betriebsbegehungen gestatten.
Auf Wunsch der Miterfolg GmbH wird der Auftraggeber schriftlich erklären, dass der Berater vollständig unterrichtet wurde und dass keine weiteren Unterlagen, neben den zur Verfügung gestellten, vorhanden sind.
Wenn im Einzelnen genau festgelegte Beratungszeiten (Tage, Stunden) aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht wahrgenommen werden können, sind diese zusätzlich zu vergüten. Dies gilt nicht, wenn vereinbarte Beratungszeiten mindestens sieben Tage vorher vom Auftraggeber abgesagt werden.
(3) Honorar
Die Miterfolg GmbH kann ein Drittel des Gesamtbetrags bei Auftragserteilung, ein weiteres Drittel bei Arbeitsbeginn durch den Berater und das restliche Drittel nach Abschluss der Beratung verlangen. Der jeweilige Betrag ist sofort ohne Abzug zu bezahlen. Der Auftraggeber schuldet auch dann das gesamte Honorar , wenn die Beratung von Dritten bezuschusst wird.
(4) Beraterauswahl
Die Miterfolg GmbH wird den oder die Berater sorgfältig auswählen. Die Miterfolg GmbH ist berechtigt, für die Beratung angestellte oder freiberufliche Berater einzusetzen. Die eingesetzte n Berater handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrage und im Namen der Miterfolg GmbH. Zusatz-, Folge- und Neuaufträge gelten auch dann als Miterfolg GmbH gegenüber erteilt, wenn dies nicht ausdrücklich dem Berater gegenüber erklärt wird.
(5) Kündigung
Eine Kündigung des Auftrags ist, soweit dies wirksam vereinbart werden kann, nur aus wichtigem Grund zulässig.
Kein wichtiger Grund ist für den Auftraggeber der Wegfall des Interesses an der Beratung. Dies gilt auch bei Wegfall des Interesses, weil sich die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers zwischen Erteilung und Durchführung des Auftrages geändert haben. Für die Miterfolg GmbH liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung den fälligen Betrag nicht zahlt oder seiner Mitwirkungspflicht in derart schwerwiegender Weise nicht nachkommt, dass für die Miterfolg GmbH die ordnungsgemäße Beratung unmöglich ist. Endet der Auftrag vorzeitig, behält die Miterfolg GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Miterfolg GmbH ist dann berechtigt, vom Auftraggeber
– bei Kündigung nach Auftragserteilung 35 %
– bei Kündigung nach Arbeitsbeginn durch den/die Berater 65 %
– bei Kündigung nach Abschluss der Tätigkeit des Beraters, aber vor Beginn der Erarbeitung der Beratungsdokumentation 80 %
– bei Kündigung nach Beginn der Berichterstellung 100 %
des Gesamtbetrages als Schadenersatz zu verlangen.
In allen Fällen der Pauschalierung steht dem Auftraggeber der Nachweis offen, dass der Miterfolg GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(6) Gewährleistung
Enthalten Beratung oder Beratungsbericht Mängel, wird die Miterfolg GmbH nach Aufforderung durch den Auftraggeber in angemessener Frist die notwendigen Nacharbeiten honorarfrei erbringen.
(7) Schadenersatz
Schadenersatzansprüche bestehen, wenn Berater oder Mitarbeiter der Miterfolg GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.
Weitere Haftungsvoraussetzung ist, dass die Beratung schriftlich erfolgte, für den Schaden die alleinige Ursache war und konkurrierende Schadenersatzansprüche gegen Dritte, wie Banken, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder Notare nicht in Betracht kommen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung ist auf Euro 250.000 begrenzt. Der Auftraggeber muss den Schaden innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten ab Kenntnis geltend machen.
(8) Verzug
Verzugszinsen werden nach den gesetzlichen Regelungen berechnet.
(9) Weitergabe von Miterfolg-Berichten und Beratungsdokumentationen Beratung und Beratungsdokumentation erfolgen ausschließlich für den Auftraggeber. Eine Weitergabe der Beratungsdokumentation an Dritte ist nur nach Zustimmung der Miterfolg GmbH gestattet. Dritten gegenüber kann die Miterfolg GmbH keine Haftung übernehmen. Dies gilt auch, wenn die Miterfolg GmbH der Weitergabe des Beratungsberichts an Dritte zugestimmt hat.
(10) Datenschutz
Die Beratung erfordert die Speicherung von Daten über die reinen Adress- und Vertragsdaten hinaus. Der Auftraggeber gibt hierzu sein Einverständnis.
(11) Schlussbestimmungen
Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung und nicht ein Erfolg.
Ergänzend sind die Vorschriften über Dienstvertrag und entgeltliche Geschäftsbesorgung (§§611 ff., 675 BGB) anzuwenden. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen gleichwohl wirksam. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit dies vereinbart werden kann, Kassel.